Was ist NIS2?
Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-weite Regelung zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie von 2016 und erweitert den Anwendungsbereich deutlich: von ca. 4.500 auf rund 29.500 Unternehmen allein in Deutschland.
Wer ist betroffen?
Zwei Kriterien müssen erfüllt sein:
1. Sektor
Unternehmen aus einem der 18 festgelegten Sektoren: Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, IKT-Dienste, Öffentliche Verwaltung, Weltraum, Post, Abfall, Chemie, Lebensmittel, Verarbeitendes Gewerbe, Digitale Dienste, Forschung.
2. Größe
Ab 50 Mitarbeiter ODER über 10 Mio. EUR Jahresumsatz.
Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Sofort
- Selbstprüfung: Bin ich betroffen? (BSI-Betroffenheitsprüfung nutzen)
- Registrierung bei "Mein Unternehmenskonto" (MUK) – empfohlen bis 31.12.2025
Innerhalb von 3 Monaten (bis März 2026)
- Registrierung beim BSI-Portal (geht ab 6. Januar 2026 online)
Laufende Pflichten
- Risikomanagementmaßnahmen implementieren und dokumentieren
- Meldepflicht bei Cybervorfällen: Frühwarnung innerhalb 24h, detaillierte Meldung innerhalb 72h, Abschlussbericht innerhalb 1 Monat
- Lieferketten-Sicherheit: Dienstleister vertraglich zu Sicherheitsstandards verpflichten
- Regelmäßige Schulungen für Geschäftsleitung
Geschäftsführer-Haftung
Bußgelder
Besonders wichtige Einrichtungen: Bis 10 Mio. EUR oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes
Wichtige Einrichtungen: Bis 7 Mio. EUR oder 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes
Zusammenhang mit KI
NIS2 betrifft auch Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder entwickeln:
- KI-Infrastruktur muss ins Risikomanagement einbezogen werden
- Cloud-basierte KI-Dienste (ChatGPT, Copilot etc.) sind Teil der Lieferkette
- Datenschutz und Cybersicherheit greifen ineinander
- Der EU AI Act ergänzt NIS2 mit spezifischen KI-Anforderungen
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