Was ist passiert?
Am 11. November 2025 entschied das LG München I (Az. 42 O 14139/24) in einem Grundsatzurteil zugunsten der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Das Gericht stellte fest, dass die „Memorisierung" von Liedtexten in KI-Modellen wie ChatGPT und deren anschließende Ausgabe auf Nutzeranfrage urheberrechtswidrige Vervielfältigungen darstellen.
Konkret ging es um Songtexte bekannter deutschsprachiger Lieder wie „Atemlos durch die Nacht" (Helene Fischer) oder „Über den Wolken" (Reinhard Mey), die ChatGPT auf Anfrage nahezu wortgetreu wiedergeben konnte.
Die Kernaussagen des Urteils
Das Gericht entschied:
- Das Speichern urheberrechtlich geschützter Texte im KI-Modell ist eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts
- Die Ausgabe der Texte an Nutzer ist eine weitere urheberrechtswidrige Handlung
- Die Text-und-Data-Mining-Schranke (§ 44b UrhG) schützt OpenAI nicht, da sie nur für Analysezwecke gilt – nicht für die spätere Wiedergabe
- OpenAI muss Auskunft über die Nutzung der Werke erteilen
Was bedeutet das für deutsche Unternehmen?
Haftungsrisiken bei KI-generierten Inhalten
Das Urteil hat direkte Auswirkungen auf alle Unternehmen, die KI-Tools wie ChatGPT, Claude oder andere Large Language Models im Geschäftsalltag einsetzen:
1. Prüfpflicht bei KI-Outputs
Unternehmen sollten KI-generierte Inhalte vor der Veröffentlichung auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen. Dies gilt besonders für:
- Marketing-Texte und Social-Media-Posts
- Präsentationen und Schulungsmaterialien
- Kundenkorrespondenz und Newsletter
- Jegliche extern kommunizierten Inhalte
2. Dokumentation der KI-Nutzung
Halten Sie fest, welche KI-Tools für welche Zwecke eingesetzt werden. Im Streitfall kann eine lückenlose Dokumentation entscheidend sein.
3. Vertragliche Absicherung
Prüfen Sie die Nutzungsbedingungen Ihrer KI-Anbieter. Einige Business-Versionen (ChatGPT Enterprise, Claude für Teams) bieten bessere rechtliche Absicherung als Consumer-Produkte.
Praktische Checkliste
Ausblick
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – OpenAI kann Berufung einlegen. Dennoch setzt es ein deutliches Signal: Europäische Gerichte nehmen den Urheberrechtsschutz bei KI-generierten Inhalten ernst. Unternehmen sollten ihre KI-Nutzung entsprechend anpassen.
Weiterführende Links
- LG München I – Offizielle Website
- GEMA – Informationen für Unternehmen
- § 44b UrhG – Text-und-Data-Mining-Schranke
Unsicher, wie Ihr Unternehmen aufgestellt ist?
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